14.05.2024
Lebensmittel gehören als „Aufmerksamkeiten am Arbeitnehmer“ nicht zum Arbeitslohn und sind in Grenzen steuerfrei* (siehe unten). Und im privaten Bereich sind Aufmerksamkeiten grenzenlos möglich ;-). Sie haben die Wahl zwischen Snackkisten, Gutscheinen und Geschenkkörben - als Belohnung, als Geschenk - für viele Anlässe.
Unsere Snackkisten sind Zusammenstellungen von frischem Obst und Gemüse das direkt zum Verzehr geeignet ist. Zur Auswahl stehen Obst-, Gemüse- und Mixkisten. Diese können Sie ihren Anforderungen entsprechend im Onlineshop leicht und beliebig anpassen. Als Hilfe zur
Präsentation in Ihrem Betrieb bieten wir Ihnen schöne Schalen und Teller
an, die Sie ebenfalls im Onlineshop erwerben können.
Sie wissen nicht, mit was Sie Freude bereiten können oder haben keine Zeit? Dann könnten unsere Gutscheine passen: Kaufen, ausdrucken und schenken - das war's.
Sie suchen eine Aufmerksamkeit für Ihre MitarbeiterInnen, eine
Belohnung für eine gute Tat, eine Wertschätzung für Bekannte, Freunde,
Verwandte? Dann könnten unsere fertig gerichteten Geschenkkörbe etwas für Sie sein: Wir haben sie so konzipiert, dass für jeden Menschen etwas dabei ist.
Lebensmittel gelten als steuerfreie Aufmerksamkeiten*, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern unentgeltlich zur Verfügung stellt. Bis zu 600 Euro kann ein Arbeitgeber pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen: Bundesministerium für Gesundheit
*Diese Infos sind keine steuerliche Beratung und können diese auch nicht ersetzen.